Für Patienten mit privater Krankenversicherung, Beihilfeberechtigung oder privater Zusatzversicherung für Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Behandlung dauert etwa 50 Minuten. Verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, BMW BKK oder DAK, unterstützen osteopathische Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld unbedingt bei Ihrer Krankenkasse. Eine osteopathische Behandlung kostet für gesetzlich Versicherte 95 €. Auch für Selbstzahler, die keine Bezuschussung von einer Krankenkasse erhalten, belaufen sich die Kosten für eine Behandlung auf 95 €.
Übernahme durch private und gesetzliche Krankenkassen:
- Private Krankenversicherungen, Beihilfekassen und Zusatzversicherungen: Diese übernehmen in der Regel die Kosten gemäß Ihren persönlichen Vertragsbedingungen, es sei denn, Naturheilkunde und alternative Methoden sind vertraglich ausgeschlossen.
- Gesetzliche Krankenkassen: Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten osteopathischer Behandlungen. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Erstattung, da diese stark variieren kann. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter: Kostenübernahme Osteopathie
Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung:
- Ärztliche Bescheinigung: Eine Überweisung vom Allgemeinmediziner oder Facharzt ist in der Regel noch vor dem Termin beim Osteopathen erforderlich.
- Anerkannte berufliche Qualifikation des Therapeuten: Aufgrund meines 4-jährigen Vollzeitstudiums an der Hochschule Fresenius mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 7200 Stunden (entsprechend 240 ECTS) und meiner Zulassung als Heilpraktiker ohne Bestallung bin ich bei Zusatzversicherungen sowie gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen als Osteopath und Heilpraktiker anerkannt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung:
- Je nach Krankenkasse ist eine Überweisung vom Allgemeinmediziner oder Facharzt erforderlich.
- Eine anerkannte berufliche Qualifikation, welche ich vorweisen kann, ist nötig für eine Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung
Häufig bieten private Anbieter oder auch gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherungen an, die die Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.