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Kosten und Kostenübernahme für Osteopathie

Für Patienten mit privater Krankenversicherung, Beihilfeberechtigung oder privater Zusatzversicherung für Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Behandlung dauert etwa 50 Minuten. Verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, BMW BKK oder DAK, unterstützen osteopathische Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld unbedingt bei Ihrer Krankenkasse. Eine osteopathische Behandlung kostet für gesetzlich Versicherte 95 €. Auch für Selbstzahler, die keine Bezuschussung von einer Krankenkasse erhalten, belaufen sich die Kosten für eine Behandlung auf 95 €.

Übernahme durch private und gesetzliche Krankenkassen:

  • Private Krankenversicherungen, Beihilfekassen und Zusatzversicherungen: Diese übernehmen in der Regel die Kosten gemäß Ihren persönlichen Vertragsbedingungen, es sei denn, Naturheilkunde und alternative Methoden sind vertraglich ausgeschlossen.
  • Gesetzliche Krankenkassen: Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten osteopathischer Behandlungen. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Erstattung, da diese stark variieren kann. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter: Kostenübernahme Osteopathie

Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung:

  • Ärztliche Bescheinigung: Eine Überweisung vom Allgemeinmediziner oder Facharzt ist in der Regel noch vor dem Termin beim Osteopathen erforderlich.
  • Anerkannte berufliche Qualifikation des Therapeuten: Aufgrund meines 4-jährigen Vollzeitstudiums an der Hochschule Fresenius mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 7200 Stunden (entsprechend 240 ECTS) und meiner Zulassung als Heilpraktiker ohne Bestallung bin ich bei Zusatzversicherungen sowie gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen als Osteopath und Heilpraktiker anerkannt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung:

  • Je nach Krankenkasse ist eine Überweisung vom Allgemeinmediziner oder Facharzt erforderlich.
  • Eine anerkannte berufliche Qualifikation, welche ich vorweisen kann, ist nötig für eine Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung

Häufig bieten private Anbieter oder auch gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherungen an, die die Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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Rechtliches

Liebe Patientinnen und Patienten, ich möchte Sie gerne auf meine Absageregelung hinweisen:

Bitte sagen Sie Ihre Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. Dies können Sie von Montag bis Freitag, zwischen 8:00 und 17:00 Uhr, kostenfrei und ohne Angabe von Gründen telefonisch tun.  Die Absage ist gültig, sobald Sie telefonisch erfolgt ist.

Wenn Sie Ihren Termin weniger als 24 Stunden vorher absagen oder gar nicht absagen (Wochenenden nicht eingerechnet), muss ich Ihnen den Termin in voller Höhe berechnen. Da ich als reine Bestellpraxis arbeite, ist die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert. So kann ich Ihnen in der Regel die sonst üblichen Wartezeiten ersparen.

Diese Regelung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten, sondern stellt auch eine vertragliche Verpflichtung für beide Seiten dar. Wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, wird Ihnen die vorgesehene Zeit und die entsprechende Vergütung gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre rechtzeitige Absage.